Teilnahmebedingungen für Golfunterricht/Golfkurse Mietbedingungen für Golfausrüstung der Golfschule

Teil 1:   Allgemeine Bestimmungen

1.          Anmeldeverfahren; Zustandekommen des Vertrages; Leistungsumfang

1.1        Einzelunterricht

1.1.1     Eine verbindliche Anmeldung zu Golfunterrichtsstunden (Einzelunterricht) erfolgt entweder durch eine Eintragung in das ausgelegte Stundenbuch auf der Golfanlage oder durch eine Reservierung von freien Unterrichtszeiten auf fernmündlichem oder elektronischem Wege (E-Mail an die Adresse der Golfschule (mail@lucas-iturbide.com) [ggf.: oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Homepage der Golfschule]. Alle Leistungsangebote der Golfschule stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar und kein verbindliches Vertragsangebot.

1.1.2     Inhalt und Umfang des Einzelunterrichtes ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung (z.B. Putt-Unterricht) oder aus der jeweils durchgeführten Analyse des verantwortlichen Trainers der Golfschule.

1.2.       Gruppenkurse

1.1.2     Die verbindliche Anmeldung zu einem Gruppenkurs der Golfschule erfolgt durch ein schriftlich ausgefülltes Anmeldeformular oder ein Onlineformular, das alle Angaben gemäß Ziffer 1.2.2 enthält. Inhalt und Umfang des Gruppenkurses ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung.

1.2.2     Bei der Anmeldung zu einem Golfkurs hat der Interessent seinen Vor- und Nachnamen, seine postalische Anschrift sowie die Kursbezeichnung anzugeben. Bei einer Online-Anmeldung ist zusätzlich eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der der Kursinteressent erreichbar ist.

1.2.3     Eine Bearbeitung der Anmeldung erfolgt nur, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde bzw. das anteilige Kursentgelt bar oder per Überweisung vorab beglichen wurde.

Der Anmeldeschluss ist jeweils in der Ausschreibung des Kurses bzw. in den Informationen zum jeweiligen Kurs vermerkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

1.2.4     Eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Kursanmeldung wird spätestens nach drei Werktagen – vorbehaltlich verfügbarer Plätze – verschickt. Der Unterrichtsvertrag wird jedoch erst verbindlich, wenn bei Anmeldeschluss die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist (aufschiebende Bedingung).

1.2.5     Ist die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Höchstteilnehmerzahl bereits erreicht, erfolgt innerhalb von drei Werktagen eine entsprechende Mitteilung an den Kursinteressenten. Der Kursinteressent wird in die für den jeweiligen Gruppenkurs geführte Warteliste (nach Reihenfolge des Eingangs) aufgenommen. Soll eine Streichung von der Warteliste erfolgen, so hat der Kursinteressent dies der Golfschule mitzuteilen.

1.2.6     Ist der Kursinteressent über die Warteliste aufgerückt, so wird er diesbezüglich umgehend hierüber fernmündlich oder elektronisch informiert und erhält innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Kursanmeldung. Auch in diesem Falle wird der Unterrichtsvertrag jedoch erst verbindlich, wenn bei Anmeldeschluss die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

2.          Unterrichtsentgelt; Fälligkeit; Range Fee, Green Fee

2.1        Es gelten die in der aktuellen Beschreibung bzw. in den Informationen zum jeweiligen Golfkurs oder Einzelunterricht angegebenen Unterrichtsentgelte. Die genannten Beträge beinhalten die gesetzliche MwSt.

2.2        Einzelunterricht

Das Unterrichtsentgelt kann vor Ort in bar oder durch Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto der Golfschule gezahlt werden.

2.3        Gruppenkurse

Die jeweiligen Kursentgeltbeträge werden zum Meldeschluss, soweit sie nicht bereits bar oder per Überweisung beglichen wurden, vom angegebenen Konto in Höhe des jeweiligen Teilbetrags eingezogen. Die Teilnehmer erhalten diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor dem Abbuchungstermin einen entsprechenden Hinweis. Erfolgt eine Anmeldung erst während der vorgenannten Frist, verkürzt sich die Frist entsprechend.

2.4        Range Fee, Green Fee

Eventuelle Range Fees und/oder Green Fees sind, sofern sie nicht in dem Entgelt für das jeweilige Einzelangebot enthalten sind, jeweils vor Ort und vor Kursbeginn bei der Golfanlage zu entrichten. Ein entsprechender Hinweis auf die jeweilige Höhe erfolgt im Rahmen der Anmeldung gemäß Ziffer 1.1.1 bzw. 1.2.1

3.           Rückerstattung des gezahlten Entgelts; Rechte bei Zahlungsverzug

3.1       Sollte ein Golfkurs bereits ausgebucht sein, werden bar oder per Überweisung gezahlte anteilige Kursentgelte umgehend rückerstattet. Gleiches gilt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl.

3.2       Eine (anteilige) Rückerstattung gezahlter Beträge erfolgt ferner in Fällen einer wirksamen Teilnahmestornierung gemäß nachfolgenden Ziffern 4.1 und 4.2.

            Liegt keine wirksame Teilnahmestornierung gemäß Ziffern 4.1 und 4.2 vor, so ist die Golfschule berechtigt, die Teilnahme an der/den bzw. weiteren Unterrichtseinheit/en zu verweigern, solange die jeweiligen fälligen Entgelte nicht oder nicht vollständig gezahlt sind. Der Anspruch auf das Unterrichtsentgelt besteht in diesen Fällen fort.

4.         Stornierung durch den Schüler/Teilnehmer

4.1       Erscheint der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund zum vereinbarten Einzelunterricht nicht, so wird ein Ersatztermin vereinbart. Im Falle einer Erkrankung des Schülers/Teilnehmers hat dieser eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, aus der hervorgeht, dass eine sportliche Tätigkeit des Schülers/Teilnehmers nicht mehr möglich ist.

4.2        Im Falle der unverschuldeten (teilweisen) Verhinderung an einem Gruppenkurs erfolgt ausschließlich eine anteilige Rückerstattung des gezahlten Kursentgeltes.

4.3        Einzelunterricht

Eine Stornierung von Einzelunterrichtsstunden ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin durch den Teilnehmer unter vollständiger Erstattung des vereinbarten Entgelts möglich. Im Übrigen erfolgt – sofern kein Fall der Ziffer 4.1. gegeben ist –, eine Erstattung nur, soweit sich die Golfschule ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss oder wenn ein Ersatzschüler verfügbar ist. Der Schüler hat das Recht, eine Ersatzperson zu benennen.

4.4        Gruppenkurse

Der Teilnehmer eines Gruppenkurses kann bis zum Anmeldeschluss (3 Tage vor Kursbeginn) den entsprechenden Gruppenkurs unter vollständiger Erstattung des vereinbarten Entgelts stornieren. Im Übrigen werden – sofern kein Fall der Ziffer 4.1. gegeben ist, dem Teilnehmer bei einer Stornierung bis sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Kursbeginn 50 % des gezahlten Kursentgelts zurückerstattet, bei einer Stornierung zwischen sieben Tagen und 24 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn werden 80 % des gezahlten Kursentgelts zurückerstattet. Im Übrigen erfolgt eine Rückerstattung nur, soweit sich die Golfschule darüber hinaus ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss oder wenn ein Ersatzschüler verfügbar ist. Der Kursteilnehmer hat das Recht, eine Ersatzperson zu benennen.

4.5        Nach Ablauf der in Ziffer 4.3 bzw. 4.4 genannten Stornierungszeiträume ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung des jeweiligen Beitrags findet nicht mehr statt, es sei denn, es findet sich ein Ersatzteilnehmer.

4.6        Die Stornierung bedarf der Schriftform, wobei die Übersendung durch Telefax oder E-Mail ausreichend ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.7        Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Golfkurses bleibt unberührt.

5.           Durchführung des Unterrichts / der Kurse; Abbruch bzw. Absage des Golfunterrichts durch die Golfschule

5.1        Golfunterrichtung und Golfkurse beginnen jeweils zu der in der jeweiligen Einzelbeschreibung ausgeschriebenen Zeit.

5.2        Golfunterricht und Golfkurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ziffer 5.3 bleibt hiervon unberührt.

5.3        Die Golfschule ist nach billigem Ermessen berechtigt, den Golfunterricht oder den Golfkurs abzubrechen oder kurzfristig abzusagen, wenn aus witterungsbedingten Gründen, insbesondere wegen Gewittergefahr, nässebedingter Unbespielbarkeit der Übungseinrichtungen, Nebel, Frost oder anderen von der Golfschule nicht zu vertretenden Gründen        

  • das Ziel des Kurses nicht erreicht werden kann, oder
  • eine Gefährdung der Unterrichtsteilnehmer zu befürchten ist.

Dies gilt insbesondere im Falle einer Erkrankung des Golflehrers, aufgrund welcher eine Unterrichtserteilung nicht möglich ist.

5.4        Im Falle einer kurzfristigen Absage einer Unterrichtsstunde im Sinne der Ziffer 5.3 ist ein Nachholtermin zu vereinbaren. Kann innerhalb eines Zeitraums von einem Monat kein neuer Termin gefunden werden und hat dies ausschließlich der Schüler/Teilnehmer zu vertreten, so wird etwaiges vorab (anteilig) entrichtetes Entgelt nur soweit erstattet, als sich die Golfschule ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss.

5.5        Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere etwaige Stornierungskosten für Übernachtung oder Anreise.

5.6        Das Recht der Golfschule zur außerordentlichen Kündigung eines Golfkurses bleibt unberührt.

6.           Verhaltenspflichten; Haftungsbegrenzung

6.1       Der Teilnehmer ist während des Unterrichts bzw. der Kursstunden verpflichtet, den Anweisungen der für die Golfschule tätigen Personen stets uneingeschränkt Folge zu leisten sowie die allgemeinen Golfregeln, die Golfetikette sowie die Haus- und Platzordnung der Golfanlage, auf der der Unterricht bzw. Kurs stattfindet, zu beachten. Die Haus- und Platzordnung liegt dem Teilnehmer zur Einsicht in der Golfanlage aus.

6.2        Die Haftung der Golfschule für Sach- und Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind und für die die Golfschule keine Garantie übernommen hat, ist gegenüber dem Teilnehmer ausgeschlossen, soweit nicht

    • eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Golfschule, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vorliegt und
    • keine wesentliche Vertragspflicht, die die Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Unterrichtsteilnehmers als Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), insbesondere die Einhaltung grundlegender Verkehrssicherungspflichten, verletzt wurde.

6.3        Die Haftung gemäß Ziffer 6.2 ist jedoch im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.4        Soweit die Haftung der Golfschule gemäß Ziffer 6.2 und 6.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Golfschule.

Teil 2:   Gültigkeit von Gutscheinen, Mehrfachkarten und Aktionsangeboten

7.          Gutscheine, Mehrfachkarten und Aktionsangebote

7.1       Von der Golfschule ausgegebene Gutscheine für Einzelunterricht oder Gruppenkurse behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrem Erwerb. Dies gilt grundsätzlich auch für Mehrfachkarten (z.B. Zehnerkarten).

7.2       Aktionsangebote der Golfschule haben eine von Ziffer 7.1 abweichende Gültigkeit. Leistungen aus sog. Winterkarten können hierbei jeweils im Zeitraum vom 01. November bis zum 31. März bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrem Erwerb beansprucht werden. Für weitere Aktionsangebote erfolgt jeweils ein gesonderter Hinweis.

Teil 3:   Mietbedingungen für Golfausrüstung

8.1      Bei der Anmietung von Golfausrüstung der Golfschule durch den Teilnehmer hat dieser die ihm zur Nutzung überlassenen Gegenstände sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Er darf die Gegenstände insbesondere ausschließlich auf offiziellen Golfplätzen und Übungseinrichtungen und nur entsprechend der Anweisungen durch die für die Golfschule tätigen Personen der und Bestimmungen der Haus- und Platzordnung verwenden. Unzulässig ist insbesondere die Benutzung von Golfschlägern auf Straßen oder steinigem Untergrund.

8.2       Der Teilnehmer haftet für Schäden, die an den gemieteten Gegenständen durch unsorgfältige und unsachgemäße Behandlung entstehen. Sämtliche Schäden an gemieteten Gegenständen hat der Teilnehmer unverzüglich der Golfschule anzuzeigen.

8.3       Gemietete Gegenstände bleiben während der Mietdauer Eigentum der Golfschule. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Schläger/gemietete Gegenstände während der Mietdauer entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen.

Teil 4:   Gesundheitsfragebogen; Datennutzung; Bildrechte

9.1       Bei der erstmaligen Anmeldung zu einem Kurs der Golfschule bzw. bei der erstmaligen Buchung von Golfunterricht hat der Teilnehmer einen Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Liegt ein solcher Fragebogen der Golfschule schon vor, so ist der Teilnehmer bei weiteren Anmeldungen verpflichtet, etwaige Änderungen seiner bisherigen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

9.2        Ergeben sich aus den Angaben im Gesundheitsfragebogen aus Sicht der Golfschule nicht verantwortbare Gesundheitsrisiken für den Teilnehmer, ist die Golfschule in Ausübung billigen Ermessens berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses wird ein etwaiges bereits entrichtetes Entgelt zurückerstattet.

9.3        Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten, Angaben im Gesundheitsfragebogen) für die Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit der Golfschule zu.

9.4        Jeder Teilnehmer willigt für alle bekannten und zukünftigen Publikationsarten in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und/oder Stimme für Gruppen-Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Gruppenbildern und/oder Ton ein, die von der Golfschule oder eines von ihr Beauftragten im Rahmen des Golfunterrichtes zum Zwecke der Darstellung der Golfschule und ihres Golfschulangebots angefertigt wer- den. Die Einwilligung ist nicht widerruflich, es sein denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

Teil 5:   Gerichtsstand; anwendbares Recht; salvatorische Klausel

10.1      Für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Vertragen zwischen dem Schüler/Teilnehmer und der Golfschule ist, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht am Sitz der Golfschule zuständig. Auf Verträge zwischen dem Schüler/Teilnehmer und der Golfschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2      Sollt eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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